Hallo zusammen!
Nun habe ich in dem Testament des Tyle Botel von 1535 folgende Passage gefunden:
Vnd na myner Husfrowen dode: geue ick myne(n) vaddere(n) Hennigk Euerd(en) sohnen: eine halue m(a)r(k) geld(es)
Das ist doch wohl folgendermaßen gemeint: Tyle Botel gibt seinem Vetter (dazu gleich mehr) Hennigk, Sohn des Everd, eine halbe Mark.
Die Bezeichnung "Vetter" habe ich jetzt öfter gefunden. Und immer war damit der Neffe, also der Brudersohn gemeint, so wie es in der Diskussion in diesem Thread vor einigen Wochen auch beschrieben wurde. Somit wäre besagter Everd, der Vater Hennigks, ein Bruder des Tyle, oder habe ich hier einen Denkfehler gemacht? "Onkel" kann hier kaum gemeint sein, da Tyle bei Niederschrift seines Testaments 80 Jahre oder älter war und es kaum zu erwarten ist, daß er zu diesem Zeitpunkt einen noch lebenden Onkel hatte. Interessant hierbei ist, daß der Vorname Everd bereits zwei Generationen vorher in der Familie auftaucht. Das muß nichts zu bedeuten haben, aber in dieser speziellen Familie war man auffällig einfallslos bei der Auswahl der Vornamen.
Tyle hatte tatsächlich einen Bruder, nämlich Hermen, welcher im Laufe der Zeit gelegentlich in Erscheinung tritt. Ein Bruder namens Everd wird nirgendwo ausdrücklich erwähnt. Weder im 1477 abgefaßten Testament Hermens, des Vaters von Tyle und Hermen, noch bei anderen Gelegenheiten, wie etwa Einbürgerungen. War er, falls es ihn gab, im Jahre 1477 vielleicht schon verstorben? Warum aber wird er dann im Testament von 1535 nicht als "selig" bezeichnet?
Habe ich irgendetwas nicht bedacht?
Viele Grüße
consanguineus
Nun habe ich in dem Testament des Tyle Botel von 1535 folgende Passage gefunden:
Vnd na myner Husfrowen dode: geue ick myne(n) vaddere(n) Hennigk Euerd(en) sohnen: eine halue m(a)r(k) geld(es)
Das ist doch wohl folgendermaßen gemeint: Tyle Botel gibt seinem Vetter (dazu gleich mehr) Hennigk, Sohn des Everd, eine halbe Mark.
Die Bezeichnung "Vetter" habe ich jetzt öfter gefunden. Und immer war damit der Neffe, also der Brudersohn gemeint, so wie es in der Diskussion in diesem Thread vor einigen Wochen auch beschrieben wurde. Somit wäre besagter Everd, der Vater Hennigks, ein Bruder des Tyle, oder habe ich hier einen Denkfehler gemacht? "Onkel" kann hier kaum gemeint sein, da Tyle bei Niederschrift seines Testaments 80 Jahre oder älter war und es kaum zu erwarten ist, daß er zu diesem Zeitpunkt einen noch lebenden Onkel hatte. Interessant hierbei ist, daß der Vorname Everd bereits zwei Generationen vorher in der Familie auftaucht. Das muß nichts zu bedeuten haben, aber in dieser speziellen Familie war man auffällig einfallslos bei der Auswahl der Vornamen.
Tyle hatte tatsächlich einen Bruder, nämlich Hermen, welcher im Laufe der Zeit gelegentlich in Erscheinung tritt. Ein Bruder namens Everd wird nirgendwo ausdrücklich erwähnt. Weder im 1477 abgefaßten Testament Hermens, des Vaters von Tyle und Hermen, noch bei anderen Gelegenheiten, wie etwa Einbürgerungen. War er, falls es ihn gab, im Jahre 1477 vielleicht schon verstorben? Warum aber wird er dann im Testament von 1535 nicht als "selig" bezeichnet?
Habe ich irgendetwas nicht bedacht?
Viele Grüße
consanguineus
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