Wie kommt man an Urkunden wenn

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sucher44
    Benutzer
    • 05.09.2014
    • 98

    Wie kommt man an Urkunden wenn

    man kein direkter Nachkomme (Kind der Person) ist ? ( §62 des Personenstandsgesetzes )
    Ich habe im aktuellen Fall Geburtsurkunden / Sterbeurkunden / Heiratsurkunden meiner Onkel und Tanten angefordert und wurde auf §62 hingewiesen. Sind halt noch keine 100 Jahre dazwischen und somit Pustekuchen. .
    Aktueller Fall Heiratsurkunde 1966 meines Onkels.
    Hätte halt gerne die Unterlagen aller zusammen. Wird jetzt ziemlich schwer oder gibt es Umwege ?
    Gruß
    Micha
    Ich bin ein gebürtiger Unterfranke und stolz drauf
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 30081

    #2
    Hallo Micha,

    hat Dein Onkel noch lebende Nachkommen? Dann frag die nach einer Vollmacht.

    Sind keine lebenden Verwandten mehr da, dann gilt eine Frist von 30 Jahren nach Tod des letzten Beteiligten.

    PStG
    30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“

    Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
    • Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
    • Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
    • (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Sucher44
      Benutzer
      • 05.09.2014
      • 98

      #3
      Hallo Christine,

      es scheint so. Ich weis von einer Tochter aber die wurde zur Adoption frei gegeben. Geboren 1962. Ich weis nicht, ob das als direkter Nachkomme dann noch zählt
      Wenn, dann könnte ich nur meine Tante fragen. Die lebt noch und ist mittlerweile 76 Jahre alt. Hatte leider null Kontakt zu ihm und kann sich auch nur schwer an damals erinnern.
      Väterlicher Seite hab ich das gleiche Problem. 3 von 4 Kindern tod. Mein noch lebender Onkel hat keinen Bock mir eine Vollmacht zu erstellen. Nerv...
      Mit solchen Hürden kommt man doch nicht weiter. Will ja nicht die Urkunden von "Nichtverwandten"
      Ich bin ein gebürtiger Unterfranke und stolz drauf

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 30081

        #4
        Hallo Micha,

        wenn die Tante noch lebt, dann frag sie doch einfach, ob Du mal ihre Heiratsurkunde sehen darfst (um die gings doch - oder?) Oder war sie nicht die Frau des Onkels?

        Ansonsten hilft leider nur abwarten. Aber vielleicht geben sie Dir ja wenigstens die Daten, falls Du die noch nicht hast.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Sucher44
          Benutzer
          • 05.09.2014
          • 98

          #5
          Christine,

          die Daten habe ich vom Standesamt erhalten. Ich kenne den Hochzeitstag und den Namen seiner Frau und des Kindes welches aber dann zur Adoption frei gegeben wurde
          Eine Urkunde würde die Informationen halt abrunden.
          Komischer Weise habe ich heute seine Sterbeurkunde aus Wismar erhalten. Gestorben ist er aber erst 2009
          Und seine Geburtsurkunde habe ich auch bekommen obwohl seine Schwester und seine "Tochter" wohl noch leben.
          Irgendwie handeln die Ämter unterschiedlich
          Ich bin ein gebürtiger Unterfranke und stolz drauf

          Kommentar

          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3266

            #6
            Hallo Micha,

            da hast Du großes Glück gehabt. Anscheinend haben die Beamten dort ein Herz für Familienforscher.
            Wenn Du kein solches Glück hast, dann bleibt nur den Verwandten, solange auf die
            Nerven zu gehen, bis die Dir das gewünschte geben oder aber die Datenschutzzeit abzuwarten.
            Wenn schon verstorben, dann schau, daß Du eine Sterbeanzeige in der Zeitung findest,
            da stehen meistens die Verwandten mit drauf.
            Hab erst vor kurzem damit eine Linie weiter ergänzen können.

            Viel Erfolg
            wünscht
            Gudrun

            Kommentar

            • Sucher44
              Benutzer
              • 05.09.2014
              • 98

              #7
              Gudrun,

              super Tipp mit der Zeitung. Werde ich gleich mal angreifen
              Mei, bin halt so euphorisch weil ich nach 44 Jahren mit Fragezeichen leben eben schon etwas weiter gekommen bin. Muss mich halt selbst auch einbremsen
              Micha
              Ich bin ein gebürtiger Unterfranke und stolz drauf

              Kommentar

              Lädt...
              X