Juramentum Coelibatus

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  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 371

    Juramentum Coelibatus

    Guten Morgen!

    Ich hielt gestern im Staatsarchiv in Marburg das Eheprotokoll eines Vorfahren in den Händen, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der Betreffende vor der Trauung noch das Juramentum Coelibatus abzulegen hatte. Das ist mir noch nie untergekommen in den all den Jahren, auch bei google findet man kaum etwas dazu. Hattet ihr auch schonmal sowas? Grob übersetzen kann man das mit dem Gelöbnis, ehelos zu sein, also nicht schon verheiratet zu sein. Aber welchen Sinn macht das und was hat das zu bedeuten? Ich hatte schon viele Trauprotokolle in den Händen, aber sowas kam mir bis jetzt noch nicht unter.

    Danke und liebe Grüße,

    Alphabet
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2491

    #2
    Hallo aus Kiel,
    es könnte z.B. sein, dass der Bräutigam nicht aus dem
    Kirchspiel/Ort stammt, z.B. Soldaten. Somit musste er natürlich den Nach-
    weis seiner "Ehelosikeit" führen, da diese dann ja in den
    hiesigen KB's der Trauortes nicht nachgewiesen werden konnte.
    Ferner führen viele Kirchenbücher eine Zeile für Dispenzen, bzw.
    weitere Hinderungsgründe für die Eheschliessung, somit war
    ein entsprechender Beleg oftmals erforderlich, deshalb auch die
    Proclamationen.
    LG. aus Kiel
    Roland
    Zuletzt geändert von holsteinforscher; 25.04.2014, 10:29.
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • alphabet
      Erfahrener Benutzer
      • 12.05.2012
      • 371

      #3
      Vielen Dank!

      Kommentar

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