Bewilligung für Auskünfte aus Einwohnerregistern

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  • Ilja_CH
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2016
    • 1094

    Bewilligung für Auskünfte aus Einwohnerregistern

    Hallo zusammen

    Ich habe angefangen, Gemeinden direkt anzuschreiben, wenn ich z. B. weiss, ein Verwandter hat dort gelebt oder ist dort gestorben mit der Bitte mir mitzuteilen, welches die Adresse war, wann und von wo die Person zur Gemeinde zog und wann und wohin sie wegzog. Plus ggf. Angaben zum Arbeitgeber oder sonstige Bemerkungen.

    Ich mache solche Anfragen per E-Mail und wenn ich die Infos kriege und sehe, von wo oder wohin die Person gezogen ist, frage ich bei der nächsten Gemeinde nach usw. Zum Rekonstruieren wo die Leute lebten.

    Das betrifft ganz verschiedene Vorfahren. Seitenlinien beispielsweise und vom Zeitraum her ab 1880, aber in machen Fällen auch Daten von 2003 oder den 80er und 90er Jahren (1980, 1990).

    Oft stelle ich mich vor, nenne meine volle Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Info, das ich Ahnenforschung mache und Person XY suche, die ev. dann dort hingezogen ist, oder eben dann dort an dieser Adresse lebte oder an diesem Datum dort gestorben ist. Ich erwähne, was schon bekannt ist.

    Ich finde es spannend, wie unterschiedlich die Gemeinden dies handhaben.

    Einige schauen in den Einwohnerregistern und schreiben mir eine E-Mail mit den Infos. Andere machen Fotos der Einwohnerregister und schicken diese per E-Mail. Andere senden die Infos als Text oder Kopie per Post. Wahlweise wird eine Rechnung beigelegt, aber nicht immer. Oft sind die Auskünfte gratis. Dann gibt es wieder Gemeinden, die zuerst eine Rechnung schicken und erst nach Eingang der Zahlung überprüfen sie die Einwohnerregister. Alles sehr unterschiedlich. Manche geben nur Weg- und Zuzug bekannt, aber keine Adressen oder Berufe. Andere schreiben dann von sich aus noch, dass es eine Scheidung gab und ein Kind oder sogar Infos über die Krankenkasse der entsprechenden Person. Beruf, Arbeitgeber sowieso. Das wird daher sehr unterschiedlich gemacht.

    Eine Gemeinde schrieb ich vor langer Zeit per Brief an, diese meinte, ich solle zuerst eine Gebühr überweisen. Danach folgte jedoch eine Antwort, dass die Daten beim Staatsarchiv vom Kanton lägen. Was nicht stimmt, da die Einwohnerregister Sache der Gemeinden sind. Jahre später schickte ich eine ausführliche E-Mail mit Hinweisen, warum ich Vorfahren dort vermute und schickte alles Zeug mit und machte sogar ein Angebot, unter Aufsicht, selber dort in alten Büchern nachzuschauen. Keine Antwort.

    Als ich dann in der Nähe war, bin ich spontan zur Gemeindeverwaltung, kurz vorgestellt, ich wolle Einblick ins Einwohnerregister, das über 100 Jahre alt sei. Man sagte mir, dass seien riesige Bücher und schwer lesbar und ich sagte, damit hätte ich Erfahrung. Fünf Minuten später wies man mir ein leeres Zimmer zu und brachte mir die beiden Bücher. Ich hatte weder Adresse noch Personaldokument angeben müssen. Als ich das erste Buch durch hatte (Namensindex am Ende) kam die Person zurück mit einer weiteren Person (Chef) und die fragte, ob ich eine Bewilligung hätte, diese Bücher einsehen zu können. Dabei wurde wieder aufs Staatsarchiv verwiesen und auch auf das Zivilstandsamt. Ich erklärte, dass Einwohnerregister nicht Sache des Staatsarchivs seien und die meisten Akten im Staatsarchiv ohne Bewilligung eingesehen werden können, ausser spezielle oder ganz neue Dokumente. Und die Forscherbewilligung des Zivilstandesamt seien nur für die dort gelegenen Bürgerrodel o. Ä. gültig und hätten nichts mit den Gemeinden zu tun. Zudem erwähnte ich, dass ich schon dutzende Gemeinden angeschrieben und immer Infos erhalten habe, gelegentlich gegen Geld, aber nie wurde eine Bewilligung verlangt. Ich wüsste nicht, ob es wirklich eine Bewilligung brauche, vor allem bei solch alten Einwohnerregistern.

    Daraufhin liess man mich auch in das zweite Buch prüfen, wo ich dein Eintrag schnell finden konnte. Ich machte Fotos und weg war ich. Das hat keine zehn Minuten gedauert. Ich musste nichts bezahlen. Ich war überrascht, wie schnell das ging und das ich vor allem Einblick erhalten habe ganz unkompliziert.

    Meine Frage: braucht es dazu eigentlich eine Bewilligung?

    Ich vermute, jede Gemeinde kann das selber bestimmen, wenn sie möchte. Aber die entsprechende Gemeinde sagte nicht, ich brauche eine Bewilligung von ihnen, sondern sie fragten allgemein nach einer Bewilligung.

    Ich weiss nicht, welche Bewilligung das sein soll.

    Vielleicht weiss jemand mehr oder hat Erfahrungen zum Ergänzen.
    Zuletzt geändert von Ilja_CH; 18.02.2023, 17:54.
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